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  • Do., 02. Dezember 2021, 08:54 Uhr
    ARBEITSMARKT: Erwerbspersonenpotenzial in Hessen noch nicht ausgeschöpft

    Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen

    HESSEN – Obgleich laut Anzeigeverfahren (§163 SGB IX) die Zahl der beschäftigten Menschen mit einer Schwerbehinderung in den vergangenen zehn Jahren in Hessen von 90.000 auf 105.000 Personen in 2019 gestiegen ist, haben es Menschen mit Behinderungen unverändert schwer, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Ihre Erwerbsbeteiligung ist deutlich niedriger als bei Menschen ohne Schwerbehinderung.

    „Gerade mit Hinblick auf den Fachkräfteengpass sollte die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen weiter in den Fokus rücken. Arbeitslose Menschen mit einer Schwerbehinderung sind oft gut qualifiziert, sind aber dennoch in einem höheren Maß von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. In Hessen gibt es über 250.000 Menschen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren mit einer Schwerbehinderung. Wir wissen gerade einmal von etwa 105.000, die einer Beschäftigung nachgehen. Die fortschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt mit den Möglichkeiten des Homeoffices, das sich in Zeiten der Pandemie bewährt und etabliert hat, bietet zum Beispiel mobilitätseingeschränkten Menschen neue Perspektiven und Einstiegsmöglichkeiten. Diese Potentiale sollten nicht ungenutzt bleiben. Die Agenturen für Arbeit unterstützen Arbeitgeber bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung und fördern Beschäftigungsverhältnisse“, so Dr. Frank Martin, Leiter der Regionaldirektion Hessen.

    Im Jahresdurchschnitt 2021 waren rund 12.150 Menschen mit einer Schwerbehinderung in Hessen arbeitslos gemeldet, ein Anteil von 6,7 Prozent an allen Arbeitslosen in Hessen. Nachdem die Anzahl der schwerbehinderten Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt fünf Jahre in Folge stetig gesunken ist, liegt die Zahl nach knapp zwei Jahren der Pandemie wieder auf dem Niveau von 2017. Mehr als die Hälfte der schwerbehinderten Arbeitslosen ist älter als 50 Jahre. Der Bestand an jüngeren schwerbehinderten Arbeitslosen erholte sich 2021 langsam, wohingegen die Anzahl der älteren Arbeitslosen ab 55 Jahren um 4,7 Prozent zunahm.

    Schwerbehinderten Menschen gelingt es langsamer als anderen Arbeitslosen einen Job zu finden. Obwohl sich anteilig mehr schwerbehinderte Arbeitslose mit einer betrieblichen oder akademischen Ausbildung finden lassen als bei Arbeitslosen ohne Behinderung, sind sie länger arbeitslos und deutlicher höher von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Ihre Abgangschancen lagen 2021 bei 3,2 Prozent. Die durchschnittliche Verweildauer in Arbeitslosigkeit lag bei 187 Tagen. Im Vergleich: Arbeitslose ohne Behinderung hatten eine durchschnittliche Verweildauer von 159 Tagen. Die Abgangschancen lagen bei 6,1 Prozent.

     

    Beschäftigungs- und Anzeigepflicht für Unternehmen

    Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. In Hessen wurden 2019 rund 109.000 Pflichtarbeitsplätze (2009: ca. 95.200) bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern besetzt. Unbesetzt blieben rund 22.000 Pflichtarbeitsplätze, mehrheitlich bei privaten Arbeitgebern. Deutlich mehr Pflichtarbeitsplätze als gesetzlich festgelegt hat hingegen der Öffentliche Dienst ausgebracht.

    Dass die jahresdurchschnittliche Anzahl der besetzten Pflichtarbeitsplätze nicht direkt mit der jahresdurchschnittlichen Anzahl beschäftigter schwerbehinderter, gleichgestellter und anrechnungsfähiger Personen vergleichbar ist, liegt daran, dass eine Person auf mehrere Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden kann. zg
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