
KREIS BERGSTRASSE – Was passiert eigentlich, wenn beim Veterinäramt eine Tierschutzanzeige eingeht? Wie läuft eine Kontrolle ab? Was sollte man beachten, wenn man sich ein Haustier anschafft? Am 3. Oktober informiert das Veterinäramt anlässlich des Welttierschutztages rund um diese und viele weitere Fragen mit einem eigenen Stand beim Herbstfest des Tierheims Heppenheim (Außerhalb 65, 64646 Heppenheim). Von 10 bis 16 Uhr stehen die Mitarbeiter dort für Gespräche zur Verfügung, beantworten Fragen und geben Einblicke in ihre tägliche Arbeit. „Tierschutz ist viel mehr als das Einschreiten in besonders schweren Fällen. Unsere Fachleute prüfen Hinweise, kontrollieren private und gewerbliche Tierhaltungen, beraten Halterinnen und Halter und begleiten sie dabei, festgestellte Mängel zu beseitigen. Dabei geht es immer um ein klares Ziel: das Leben und Wohlbefinden der Tiere zu schützen und Leiden zu verhindern“, betont der Hauptamtliche Kreisbeigeordnete Matthias Schimpf. „Mit unserem Stand beim Herbstfest möchten wir diese Arbeit transparenter machen und zugleich ganz bewusst ins Gespräch kommen. Wer schon immer wissen wollte, wie das Veterinäramt im Tierschutz arbeitet oder Fragen zur Tierhaltung oder rund ums neue Haustier hat, ist herzlich eingeladen, vorbeizuschauen.“
Die Bandbreite der Aufgaben ist groß. Geht eine Tierschutzanzeige per E-Mail, telefonisch oder auf anderem Weg ein, prüft das Veterinäramt zunächst deren Plausibilität, Dringlichkeit und Zuständigkeit. Je nach Ergebnis folgt eine Vor-Ort-Kontrolle, bei der unter anderem die Haltungsbedingungen und der Gesundheitszustand der Tiere überprüft und die Feststellungen dokumentiert werden. Werden Mängel festgestellt, erhalten Tierhalter in der Regel zunächst die Möglichkeit, diese innerhalb einer Frist freiwillig zu beseitigen. Anschließend kann eine Nachkontrolle erfolgen. Bestehen die Mängel weiter, sind förmliche Anordnungen, Auflagen und Zwangsmittel möglich. Erst wenn andere Maßnahmen nicht erfolgversprechend sind oder besonders schwerwiegende Fälle vorliegen, kann auch eine Fortnahme von Tieren notwendig werden. Parallel können Verstöße als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.
„Gemeinsam gegen Katzenleid“
Tierschutz ist dabei nur einer von mehreren Aufgabenbereichen der Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz. Unter anderem gehören Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung, Lebensmittel- und Fleischhygiene, die Überwachung von Tierarzneimitteln sowie tierischen Nebenprodukten zum Aufgabenspektrum. Auch beim Thema „Tierkauf aus dem Ausland“ ist das Veterinäramt gefragt: Es prüft unter anderem Erlaubnisse für die Vermittlung solcher Tiere, Transportzulassungen und die Einhaltung tierschutz- sowie tierseuchenrechtlicher Vorgaben während des Transports und nach der Ankunft. Der Welttierschutztag wird jährlich am 4. Oktober begangen. Der Deutsche Tierschutzbund stellt ihn 2026 unter das Motto „Gemeinsam gegen Katzenleid“ und macht damit insbesondere auf die Situation von Straßenkatzen aufmerksam. Weitere Information zum Veterinäramt gibt es unter https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/gesundheit-und-verbraucherschutz/veterinaerwesen-und-verbraucherschutz/. zg
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