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  • Fr., 07. Dezember 2018, 08:53 Uhr
    Hausbesitzer durch Unterschied zwischen geplanten und ungeplanten Gebieten verärgert / Verwaltung nimmt Anregung von Dieter Litters auf / Entscheidung liegt bei Politik

    Ungleichbehandlung bei den wiederkehrenden Straßenbeiträgen sorgen für Unmut 

    Die Diskussion um die Straßenbeiträge ebbt nicht ab – nach Beschwerden bei der Verwaltung ist diese tätig geworden. Die Entscheidung wie es weitergeht liegt jedoch bei der Stadtverordnetenversammlung. Archivfoto: Hannelore Nowacki


    BÜRSTADT – Die wiederkehrenden Straßenbeiträge sorgen für viel Diskussion in der Bevölkerung – und für den ein oder anderen Unmut angesichts der Ungleichbehandlung von Häusern in geplanten sowie in ungeplanten Baugebieten. Denn während der Beitrag bei letzteren nach der tatsächlichen Geschosshöhe berechnet wird, erfolgt die Berechnung der Beiträge bei geplanten Baugebieten nach der höchstmöglichen Geschossanzahl – ob diese nun vorhanden ist oder nicht.

    Dieter Litters ist einer dieser Betroffenen: Er wohnt in einem eingeschossigen, altersgerecht gebauten Bungalow in einem geplanten Gebiet. Bei den Straßenbeiträgen wird ihm jedoch ein zweites Geschoss berechnet, welches jedoch weder vorhanden noch aus statischen Gründen überhaupt möglich ist – dies wurde ihm durch den Bauträger schriftlich bestätigt. 

    „Es geht mir nicht um den Betrag, sondern vielmehr um die Ungerechtigkeit, mit der hier vorgegangen wird”, betonte Dieter Litters im Gespräch mit dem TIP. „Es kann doch nicht sein, dass ich pauschal für etwas zahlen muss, was erstens nicht existiert und zweitens rein baulich überhaupt nicht möglich ist, während in anderen Gebieten die tatsächliche Geschosshöhe für Berechnungen zugrunde liegt.” Zwei Widersprüche hat Dieter Litters daher mittlerweile eingereicht, in denen er die Situation ausführlich erläutert und darauf verweist, dass er, um zwei Geschosse erhalten zu können, die schließlich berechnet werden, erst sein Haus abreißen und neu bauen müsste. Dies sei weder geplant noch finanziell zu stemmen, so Dieter Litters, der mit berechtigtem Unverständnis auf die Berechnung reagiert. 

    Selbstverständlich haben Dieter Litters und seine Frau die geforderten Beiträge bezahlt, jedoch unter Vorbehalt. Denn sie wollen diese Ungleichbehandlung, die für sie besteht, keineswegs einfach hinnehmen. 

    Hoffnung auf Nachbesserung

    Vor zwei Wochen führte Dieter Litters zu diesem Thema ein konstruktives Gespräch mit Bürgermeisterin Barbara Schader, in dem ihm diese zusicherte, das Thema nochmals im ersten Quartal 2019 in die Stadtverordnetenversammlung und den Magistrat einzubringen. „Dennoch verliert man durch Beschlüsse wie diesen langsam das Vertrauen in den Magistrat der Stadt Bürstadt. Fünf Prozent der Hausbesitzer haben Beschwerde eingelegt. Wer sich ebenfalls betroffen fühlt, kann sich gerne per E-Mail unter dieter-litters@gmx.de mit mir in Verbindung setzen”, freut sich Dieter Litters über Gleichgesinnte. 

    Gleichzeitig verweist er auf ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes zu den Straßenbeiträgen. Aus der Randnummer 53 des Urteils ergibt sich für Dieter Litters eindeutig, dass die Kommune das Wahlrecht hat, welchen Maßstab sie wählt. Dies bedeutet, dass die Berechnung nach der tatsächlichen Geschosszahl auch in geplanten Gebieten möglich wäre. „Wenn sich der Beitrag zunächst nach den tatsächlichen Geschossen bemisst, kann ohne weiteres eine Beitragserhöhung erfolgen, sofern ein Geschoss aufgestockt wird. Das erfordert zwar Verwaltungsaufwand, wäre aber eine gerechtere Lösung”, ist Dieter Litters überzeugt. Dahingegen könne durch die Ungleichbehandlung in den geplanten Baugebieten der soziale Friede in Gefahr geraten, da sich viele Hausbesitzer benachteiligt fühlen. 

    Verzicht auf Beiträge durch Kommune möglich

    Zudem haben die Kommunen seitens des Landes gerade im Bereich der Straßenbeiträge einen großen Spielraum erhalten: Nach den Ende Mai beschlossenen neuen gesetzlichen Regelungen für Straßenbeiträge haben aufgrund eines Erlass des Hessischen Innenministeriums vom 22. Juni diesen Jahres alle Kommunen in Hessen die Möglichkeit, auf Straßenbeiträge gänzlich zu verzichten. Die Satzungen können aufgehoben werden, egal ob eine Kommune einen ausgeglichen Haushalt hat  oder im defizitären Bereich ist. So besteht die Möglichkeit, Straßenerneuerungen durch Investitionskredite zu finanzieren, wenn die eigenen Mittel zur Kompensation der wegfallenden Anliegerbeiträge nicht ausreichen. Mittlerweile hat die Stadt Gießen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht: Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, die Satzung aufzuheben. Einer der Gründe hierfür war, dass die Beiträge von vielen Menschen als ungerecht empfunden werden.

    „Übliche Widerspruchs-Quote”

    Die Stadtverwaltung Bürstadt hat auf Nachfrage des TIP Stellung zu diesem wichtigen Thema bezogen. So sind insgesamt 232 Widersprüche form- und fristgerecht bei der Verwaltung gegen die rund 4.800 Bescheide eingegangen. „Diese Widerspruchs-Quote von 5 Prozent liegt im Rahmen der Erfahrungen bei der Erhebung von  einmaligen Straßenbeiträgen”, so die Verwaltung. „Wesentliche Punkte waren hierbei die Festsetzung der Vollgeschosse und der Artzuschlag. Diese Punkte haben auch in der Vergangenheit bei den einmaligen Straßenbeiträgen immer wieder zu Diskussionen geführt. Neu hinzugekommen sind die Regelungen zur Verschonung aufgrund einmalig gezahlter Beiträge. Auch wurde in Einzelfällen  die Rechtmäßigkeit  die Straßenbeiträge grundsätzlich bezweifelt.“

    Zur Frage, weshalb keine Gleichbehandlung von geplanten und ungeplanten Gebieten erfolgt ist, betont die Verwaltung, dass sich der Nutzungsfaktor in geplanten Gebieten nach der Zahl der im Bebauungsplan festgesetzten Vollgeschosse bestimmt. „Die mögliche Ausnutzung liegt in der Entscheidung des Grundstückseigentümers. Auch bei der Berechnung eines Grundstückswertes wird die zulässige Bebaubarkeit berücksichtigt. Die Regelung entspricht der Mustersatzung des HSGB und der ständigen Rechtsprechung.” Gleichzeitig verweist die Verwaltung darauf, dass der Aufwand, auch bei den geplanten Gebieten die tatsächliche Geschosshöhe der Häuser zu ermitteln, „sicherlich mehrere tausend Euro kosten würde. Ein Aufwand. der nicht erforderlich ist, da die Bebauungspläne eine Festsetzung der Vollgeschosse haben.”

    Entscheidung liegt bei Politik

    Auch bezüglich der möglichen Abschaffung der Gebühren wie in Gießen hat der TIP nachgefragt. Laut Verwaltung sind die Straßenbeiträge in Bürstadt zur Finanzierung des von der Stadtverordnetenversammlung einstimmig beschlossenen Straßenbauprogramms 2018-2022 erforderlich. „Bei einem Verzicht auf die Erhebung der Straßenbeiträge wäre eine Kreditfinanzierung erforderlich. Alternativ wären auch Steuererhöhungen oder Reduzierungen von freiwilligen Leistungen möglich. Die Entscheidung hierfür liegt aber alleine bei der Stadtverordnetenversammlung”, so die Verwaltung, die somit die Möglichkeit eines Verzichtes nicht ausschließt, dies liegt aber in den Händen der politischen Entscheidungsgremien. Dass hier noch Bewegung ist, zeigt eine Anfrage der SPD, die sich zur aktuellen Sitzungsrunde mit dem Thema Straßenbaubeträge befasst.

    Gleichzeitig ist auch die Verwaltung aktiv. Nach dem Gespräch mit Dieter Litters prüft die Verwaltung derzeit noch die Regelungen bezüglich der Festsetzung der Vollgeschosse. „Dazu ist lediglich noch ein Gespräch mit dem Innenministerium offen. Nach diesem Termin wird die Verwaltung eine Vorlage an die städtischen Gremien erstellen.” Dann wird die Politik entscheiden müssen, wie sie mit der Frage der Straßenbeiträge umgeht. Eine Entlastung der Bürger wäre möglich, allerdings unter Einschränkungen in anderen Bereichen – letztlich müssen sich die Stadtverordneten die Frage stellen, was das Beste für die Menschen in Bürstadt ist und danach entscheiden. Benjamin Kloos

    Info: Hausbesitzer, die sich angesprochen fühlen, können sich gerne per E-Mail unter dieter-litters@gmx.de mit Herrn Litters in Verbindung setzen, um möglicherweise eine Interessengemeinschaft zu gründen.

     

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