Di., 25. März 2014, 23:16 Uhr
Gemeinde Biblis weist aus aktuellem Anlass auf Richtlinien hin
Verbrennen und Verwerten von Gartenabfällen
BIBLIS - Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde Biblis darauf hin, dass es für das Verbrennen und Verwerten von Gartenabfällen Richtlinien gibt. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen verunreinigt die Luft und ist ökologisch nicht sinnvoll. Wer im Gemeindegebiet Biblis Gartenabfälle verbrennen möchte, ist gesetzlich verpflichtet, dies der Unteren Wasserbehörde beim Kreis Bergstraße schriftlich anzuzeigen. Die Untere Wasserbehörde prüft dann, ob unter Beachtung aller Einschränkungen im Einzelfall dass Verbrennen möglich ist und eine Ausnahmezulassung erteilt wird.
In keinem Fall zugelassen wird das Verbrennen im bebauten Innenbereich. Zusätzliche Einschränkungen sind gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstände und zeitliche Vorgaben. Ebenso gibt es Vorgaben über die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen in den Kleingärten der Gemeinde Biblis. Diese sind gesondert einzuholen.
Als Alternative zum Verbrennen bieten sich die Eigenkompostierung und die Biotonne an. Kleinere Mengen Grünabfälle können auch beim Wertstoffhof der Gemeinde Biblis, Am Werrtor abgegeben werden. Hier sind jedoch die Annahmezeiten zu beachten.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Untere Wasserbehörde Kreis Bergstraße telefonisch unter 06245 /150 sowie das Ordnungsamt der Gemeinde Biblis unter 06245/2826 oder 2832 zur Verfügung. Den vollständigen Gesetzestext der „Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen“ finden Sie im Internet unter
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de. zg