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  • Fr., 21. Februar 2014, 19:00 Uhr
    Gemeinsame Presseerklärung der Stadt Lampertheim, der VTL GmbH und des Reise-Center Beth GmbH & Co. KG

    Vergabe des Stadtverkehrs in Lampertheim - Entscheidung des OLG Frankfurt am Main

    LAMPERTHEIM - Seit einigen Jahren ist die Durchführung des Stadtverkehrs in Lampertheim rechtlich umstritten. Die ursprüngliche Vergabe des Stadtverkehrs, die im Jahr 2011 vom Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) durchgeführt wurde, wurde Ende 2012 vom Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe als fehlerhaft beurteilt. Da das falsche Vergabeverfahren gewählt worden war, stellte das OLG Karlsruhe die Rechtswidrigkeit des mit der städtischen Gesellschaft Verkehr & Tourismus Lampertheim (VTL) und der Fa. Müller aus Biblis geschlossenen Vertrags fest. Im Nachgang gab der VRN die Zuständigkeit für die Vergabe des Stadtverkehrs an die Stadt Lampertheim ab.

    Die Stadt Lampertheim musste nach dem Beschluss des OLG Karlsruhe den Stadtverkehr solange übergangsweise sicherstellen, bis ein neuer Betreiber ermittelt werden kann. Bei dem Verfahren zur Auswahl des Betreibers sind hier neue Fristen zu beachten, die das Anfang 2013 geänderte Personenbeförderungsgesetz vorgibt.

    Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim beschloss im Mai 2013 die Neuvergabe des Stadtverkehrs. Der Gewinner dieser Vergabe wird ab September 2015 den Stadtverkehr durchführen. Bis dahin musste die Aufrechterhaltung des Stadtverkehrs interimistisch gelöst werden. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragte die VTL, den Stadtverkehr bis dahin sicherzustellen. Da die VTL über keine eigenen Fahrzeuge und kein eigenes Fahrpersonal verfügt, sollte sie für die Erbringung der Fahrleistungen einen Subunternehmer einbinden. Aus Sicht der VTL war die naheliegendste Entscheidung, die zuvor ausgewählte Fa. Müller aus Biblis hiermit zu beauftragen. Die Fa. Beth sah darin eine Wettbewerbsdiskriminierung. Aus diesem Grunde richtete der Mitbewerber des ursprünglichen Verfahrens hiergegen einen Nachprüfungsantrag, mit dem die Fa. Beth im Oktober 2013 vor der Vergabekammer Darmstadt weitgehend Erfolg hatte. Die Stadt Lampertheim legte sofortige Beschwerde vor dem OLG Frankfurt ein, da sie im Gegensatz zur Fa. Beth der Meinung war, hiermit die Einstellung des Stadtverkehrs zu vermeiden. Der Vergabesenat des OLG Frankfurt empfahl im Dezember den Beteiligten, einen Vergleich zu suchen, der die Interessen des Mitbewerbers berücksichtigt. Die über die Weihnachtszeit geführten Vergleichsverhandlungen blieben jedoch letztendlich ohne Erfolg.

    In seiner daraufhin Ende Januar 2014 getroffenen Entscheidung beurteilt das OLG Frankfurt als letzte Instanz die Beauftragung der VTL durch die Stadt zur Ausführung des städtischen Busverkehrs als rechtmäßig, gleichzeitig wurde aber der von VTL abgeschlossene Vertrag mit der Fa. Müller rechtlich als unwirksam erklärt. Das Gericht stellte fest, dass die VTL vor dem Hintergrund der aufgehobenen Vergabe des VRN ein wettbewerbliches Verfahren für ihre Subunternehmerleistungen unter Beteiligung des Mitbewerbers hätte durchführen müssen. Dies muss nun nachgeholt werden. Für den Zeitraum bis zum September 2015 wird nun ein schlankes Vergabeverfahren durchgeführt, in dem sich die Fa. Beth ebenso wie die Fa. Müller um die Erbringung des Stadtverkehrs in Lampertheim bewerben können.

    Dieses Verfahren wird von der VTL kurzfristig durchgeführt.

    Unabhängig davon startet das ordentliche europaweite Vergabeverfahren zur langfristigen Neuvergabe des Stadtverkehrs im Sommer 2014 nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist. Der Gewinner wird dann voraussichtlich im September 2015 den Betrieb übernehmen. zg

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