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  • Mi., 14. Dezember 2022, 09:39 Uhr
    STADTVERWALTUNG BÜRSTADT: Hinweise aus der Bevölkerung wichtig

    Vierte Runde des Lärmaktionsplans

    BÜRSTADT – Die Stadt Bürstadt informiert darüber, dass der Lärmaktionsplan des Regierungspräsidiums Darmstadt in die vierte Runde geht. Die Pläne müssen nach Paragraf 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen pro Tag), von Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Offenbach und Wiesbaden alle fünf Jahre überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden. Die Lärmkarten für die hessischen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, die nicht bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Fahrbewegungen pro Jahr und die Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de oder http://laerm.hessen.de abrufbar.

    Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans besteht die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartierten Lärmquellen einzureichen.

    Es besteht zudem die Möglichkeit, in allen Gemeinden des Regierungsbezirks Darmstadt auf ruhige Gebiete hinzuweisen, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll, heißt es in der Mitteilung weiter. Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite, alternativ auch per E-Mail (beteiligung-lap@rpda.hessen.de) oder postalisch an: Regierungspräsidium Darmstadt, III 33.3, Lärmaktionsplanung,,64278 Darmstadt erfolgen.

    Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ bis zum 22. Januar 2023 eingereicht werden. zg

     

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