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  • Di., 28. März 2023, 11:36 Uhr
    L3411: Bahnhofstraße in drei Teilabschnitten betroffen / Beginn des Bauabschnitt 1.1 am 3. April

    Vollsperrung der Ortsdurchfahrt Lampertheim-Hofheim

    HOFHEIM – Die Stadtverwaltung Lampertheim informiert über die Verlegung der Vollsperrung im Zuge der Trinkwasserversorgungsleitungen und Hausanschlüsse im Auftrag der ENERGIERIED in den nächsten Bauabschnitt 1.1.

    Die Arbeiten schreiten planungsgemäß voran, sodass der Bauabschnitt 1 (Bahnhofstraße im Teilstück zwischen Uhlandstraße und Rathenaustraße) für den üblichen Verkehr ab dem 03.04.2023 bis zur Vollsperrung im Kreuzungsbereich freigegeben werden kann. Der betroffene Kreuzungsbereich Bahnhofstraße Ecke Rathenaustraße ist in der Zeit vom 03.04. bis voraussichtlich 21.04.2023 vollgesperrt. 

    Für den Bauabschnitt 1.1 verläuft die Umleitung von der L3411/Bahnhofstraße (Höhe Lackiererei) über die Bensheimer Straße – Schillerstraße – Rathenaustraße – Erzbergerstraße – Kirchstraße – „kleine Lindenstraße“ / Backhausstraße zurück auf die L3411 / Lindenstraße und in umgekehrter Richtung.

    Ortskundige Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Sperrung weiträumig zu umfahren.

    Die im östlichen Teil ortsansässigen Hofheimer Gewerbebetriebe sind gebeten, ihren Anlieferverkehr weiterhin darauf hinzuweisen, dass die Zufahrt ausschließlich über Bobstadt erfolgen soll. Die innerörtliche Umleitungsstrecke ist nicht für den Schwerlastverkehr geeignet. Für den Schwerverkehr ist eine überörtliche Umleitung über L3411 Richtung Lampertheim/Rosengarten – B47 Richtung Bürstadt – B44 Richtung Biblis – auf die L3411, Bürstadt/Bobstadt in beide Richtungen eingerichtet.

    Die Haltestelle „HEESS“ entfällt und wird ersatzmäßig in der Bensheimer Straße auf Höhe der Hausnummer 1A - 3 errichtet. Fahrgäste achten bitte hierzu auch auf etwaige Informationen an den Haltestellen. 

    Die Stadtverwaltung ist sich der extremen Einschränkungen aller Verkehrsteilnehmer und Anwohner bewusst und danken für das Verständnis. Verkehrsrechtlich anordnende Behörde der Maßnahme ist die Straßenverkehrsbehörde Kreis Bergstraße. zg

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