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  • Fr., 04. Juli 2014, 12:14 Uhr
    DGB Bergstraße: Ausnahmen beim Mindestlohn völlig inakzeptabel

    Vom Mindestlohngesetz enttäuscht

    HEPPENHEIM  – „Die vielen Ausnahmen beim Mindestlohngesetz sind ein schwerer Fehler. Bei aller Freude , dass endlich in Deutschland ein Mindestlohn gesetzlich eingeführt wird, so bleibt die Enttäuschung über zu viele Ausnahmen“, so DGB-Kreisvorsitzender Franz Beiwinkel. „Zu viele Menschen, geschätzt etwa 3 Millionen, werden ab 2015 nicht, wie versprochen vom Mindestlohn profitieren. SPD und CDU hatten sich im Vorfeld der Abstimmung im Bundestag auf weitere Ausnahmen bei Erntehelfern, Zeitungsausträgern und Praktikanten verständigt. Schon länger waren Ausnahmen bei Langzeitarbeitslosen und Jugendlichen beschlossen worden.

    Ute Schmitt, stellvertretende Vorsitzende des DGB Bergstraße betont: „Mit den Ausnahme- und Übergangsregelungen werden Millionen Beschäftigte weiterhin nicht von ihrem Lohn leben können und auf staatliche Transferleistungen angewiesen sein. Das ist grobe Wählertäuschung. Immerhin hat die SPD ihre Mitglieder über einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn abstimmen lassen. Der Mindestlohn für alle hätte kommen müssen – jetzt und ohne Ausnahmen“.

    DGB-Regionssekretär Horst Raupp (Darmstadt) macht deutlich: „Die neuen Sonderregelungen sind durch nichts zu rechtfertigen. Ausgerechnet den Beschäftigten mit besonders schweren Arbeitsbedingungen den Mindestlohn zu verweigern – das ist unanständig und für den DGB nicht akzeptabel. Für Zusteller, die früh morgens um halb vier Uhr aufstehen und bei Wind und Wetter Zeitungen austragen und für Erntehelfer, die bei Sonne und Regen harte und anstrengende Feldarbeit verrichten, muss uneingeschränkt und ohne Ausnahmen der Mindestlohn gelten.“ Der geforderte Mindestlohn von 8,50 Euro stellt nach Ansicht des DGB Bergstraße die absolute Lohnuntergrenze dar. Der DGB Bergstraße fordert ein Ende des gesamten Niedriglohnbereiches. Dieser liegt bei 13,50 Euro die Stunde. Der DGB-Bergstraße wird sich, ungeachtet des jetzigen Gesetzes, für eine schnelle stufenweise Anhebung des Mindestlohnes einsetzen. zg

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