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Do., 21. Januar 2021, 16:19 Uhr
KOMMUNALPOLITISCHES WÖRTERBUCH: Schülerinnen und Schüler des Litauischen Gymnasiums erklären erste Begriffe
Von der hessischen Gemeindeordnung bis zur Hauptsatzung
Das „Kommunalpolitische Wörterbuch” der Schülerinnen und Schüler des Litauischen Gymnasiums erklärt anhand wichtiger Begriffe die kommunale Selbstverwaltung. Foto: oh
HÜTTENFELD – Es ist ein besonderes Projekt zur politischen Bildung, welches allen Bürgerinnen und Bürgern die kommunale Selbstverwaltung transparenter und bestimmte politische Begriffe verständlicher machen soll: Unterstützt durch das „Bündnis für Demokratie“ in Lampertheim präsentieren die Politik- und Wirtschaft-Leistungskurse 12 und 13 und der Deutsch-Leistungskurs 12 des Litauischen Gymnasiums unter Leitung von Dr. Gabriele Hoffmann in einem „Kommunalpolitischen Wörterbuch“ ab heute jeden Samstag im TIP anhand wichtiger Begriffe rechtzeitig zur hessischen Kommunalwahl im März 2021 die kommunale Selbstverwaltung:
Hessische Gemeindeordnung
Wie wird in hessischen Städten und Gemeinden die Politik gemacht? Die Hessische Gemeindeordnung stellt die Grundlage für die Politik in mehr als 400 Gemeinden und Städten dar. Sie regelt die Kommunikation zwischen Behörden und verschiedenen politischen Institutionen untereinander. Städte und Gemeinden dürfen im Rahmen der Gesetze eigenständig ihre Angelegenheiten klären, diese Regelung ist auch im Artikel 28 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland festgelegt (Kommunale Selbstverwaltung).
Die Hessische Gemeindeordnung ist die erste ihrer Art, die in Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg erlassen wurde. Sie legte den Grundstein für weitere Gemeindeordnungen und diese wurden grundlegender Teil des Landesrechts der Bundesrepublik.
Stadt, Gemeinde
Eine Stadt ist eine Gemeinde, welche eine gewisse Größe, bestimmt durch Einwohnerzahlen, Wirtschaftsverhältnisse und Siedlungsformen, erfüllen muss. Die Erlaubnis, sich ,,Stadt“ zu nennen, trifft die hessische Landesregierung. Die Stadt Lampertheim bekam ihr Stadtrecht am 4. August 1951.
Eine Gemeinde ist ein abgegrenztes Gebiet mit gemeinsamer Verwaltung und verschiedenen politischen Institutionen. Eine Stadt, sowie eine Gemeinde, werden auch als Kommune bezeichnet.
Die Aufgaben der Gemeinde
„Die Gemeinde ist die Grundlage des demokratischen Staates.“ (Hessische Gemeindeordnung §1).
Die kommunale Selbstverwaltung ermöglicht den Gemeinden die Aufgaben zu bewältigen, die sie selbst für wichtig hält und die in ihre Zuständigkeit fallen, also nicht Landes- oder Bundesangelegenheit sind. Die Hessische Gemeindeordnung (§2) bestimmt,dass die Gemeinde bürgernah verwaltet und geleitet werden soll, sofern geltende Gesetze dies nicht anders festlegen. Die Gemeinde kann also eigenständig und eigenverantwortlich Aufgaben erledigen, muss aber dafür auch die Verantwortung und Kosten übernehmen.
Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben soll an erster Stelle das Wohl ihrer Bürgerinnen und Bürger stehen.
Dennoch muss die Gemeinde auch Aufgaben für das Land und den Bund mit übernehmen. Dabei geht die Gemeinde nach den Vorgaben desLandes oder des Bundes vor.
Hauptsatzung
Die Hauptsatzung ist ein grundlegendes Dokument einer Gemeinde. Jede Gemeinde muss eine Hauptsatzung beschließen. Hier werden wesentliche Fragen geregelt, die die Gemeinde betreffen,z.B. die Anzahl der Stadträte, Zusammensetzung und Aufgaben der Ausschüsse, Festlegung von Ortsbezirken mit Ortsbeiräten und zur Einrichtung eines Ausländerbeirates bzw. einer Integrations-Kommission.