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  • Do., 04. Februar 2021, 12:34 Uhr
    KOMMUNALPOLITISCHES LEXIKON: Schülerinnen und Schüler des Litauischen Gymnasiums erklären weitere Begriffe 

    Von Parteien und Wählergruppen bis zum Wahlverfahren

    Das „Kommunalpolitische Lexikon” der Schülerinnen und Schüler des Litauischen Gymnasiums erklärt anhand wichtiger Begriffe die kommunale Selbstverwaltung. Foto: oh


    HÜTTENFELD – Es ist ein besonderes Projekt zur politischen Bildung, welches allen Bürgerinnen und Bürgern die kommunale Selbstverwaltung transparenter und bestimmte politische Begriffe verständlicher machen soll: Unterstützt durch das „Bündnis für Demokratie“ in Lampertheim präsentieren die Politik- und Wirtschaft-Leistungskurse 12 und 13 und der Deutsch-Leistungskurs 12 des Litauischen Gymnasiums unter Leitung von Dr. Gabriele Hoffmann in einem „Kommunalpolitischen Lexikon“ jeden Samstag im TIP anhand wichtiger Begriffe rechtzeitig zur hessischen Kommunalwahl im März 2021 die kommunale Selbstverwaltung:

    Parteien und Wählergruppen 

    Menschen, die gleiche oder ähnliche politische Ansichten haben können sich zu einer Partei zusammenschließen. Die Parteimitglieder verfolgen gemeinsam gesellschaftliche oder wirtschaftliche Interessen und Ziele. 

    Wählergruppen sind im Gegensatz zu Parteien Vereinigungen, die nicht den Status einer politischen Partei beanspruchen. Auch in einer Wählergruppe finden sich Menschen mit gleichen Interessen zusammen. Oft entstehen diese Gruppierungen aus Bürgerinitiativen, die in ihrer Stadt etwas verändern wollen. So schließen sich parteilose, aber engagierte Kandidatinnen und  Kandidaten zu einer Kandidatur zusammen. 

    Wahlverfahren – Wie wird gewählt?

    Es können bei der Kommunalwahl so viele Stimmen vergeben werden wie Vertreter und Vertreterinnen in das jeweilige Gremium zu wählen sind. Wenn zum Beispiel die Stadtverordnetenversammlung in Lampertheim 45 Sitze hat, können 45 Stimmen vergeben werden.  Wie viele Stimmen zu vergeben sind, steht ganz oben auf dem jeweiligen Stimmzettel.

    Wahlliste (Listenkreuz)

    Auf einer Wahlliste befinden sich eine Partei oder Wählergruppe mit ihren Bewerbern. Diese können mit einem einzigen Kreuz gewählt werden. Hiermit bekommt jeder Kandidat oder jede Kandidatin, auf der Liste genau eine Stimme.

    Durchstreichen 

    Bei der Setzung eines Listenkreuzes gibt es die Möglichkeit Personen aus einer Partei oder Wählergruppe zu streichen. Dies ermöglicht das Wählen einer Partei oder Wählergruppe, unter Ausschluss bestimmter Kandidaten. Somit erhalten nur die nicht gestrichenen Kandidaten Ihre Stimmen. Die gestrichenen Stimmen werden gleichmäßig an die am weitesten obenstehenden Bewerber und Bewerberinnen dieser Liste verteilt.

    Bei den Kommunalwahlen in Hessen am 14. März 2021 gilt das Verfahren des Kumulierens und Panaschierens. Damit haben alle Wählerinnen und Wähler mehr Möglichkeiten,  die ihnen zur Verfügung stehenden Stimmen abzugeben.

    Kumulieren  (Anhäufung von Stimmen)

    An jede der Bewerber und Bewerberinnen können bis zu drei Stimmen abgegeben werden. Wenn man zwei oder drei Stimmen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten vergibt, nennt man dies „Kumulieren“. Dadurch können Personen, die unten auf einer Liste stehen, mehr Stimmen erhalten als andere Kandidaten und somit gewählt werden. Wenn man also einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten besonders unterstützen möchte, können diese bis zu 3 Stimmen erhalten.

    Panaschieren (Verteilung von Einzelstimmen)

    Wenn Wähler einzeln ihre Stimme an verschiedene Bewerber oder Bewerberinnen vergeben, nennt man dies „Panaschieren“. Dabei können die Personen aus verschiedenen Wahlvorschlägen/- Listen sein.  Damit können auch Kandidatinnen oder Kandidaten gewählt werden, die nicht auf der bevorzugten Liste stehen; die Stimmen werden also über alle Listen verteilt. 

    Informationen mit Beispiel zum Wahlverfahren: https://deinedemokratie.de/kumpan21/

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