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  • Fr., 21. September 2018, 09:48 Uhr
    Stadtverordnetenversammlung bereitet Weg für auswärtige Abwasserbeseitigung

    Vorkaufsrecht wegen fehlerhafter Satzung nicht möglich 

    Im Bürstädter Rathaus gab es im Rahmen der jüngsten Stadtverordnetenversammlung lebhafte Debatten. Archivfoto: TIP-Verlag


    BÜRSTADT – Zwei Themen sorgten bei der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Mittwochabend für lebhafte Debatten – das Abwasser und die Vorkaufsrechtssatzung im Zusammenhang mit einer Grundstücksangelegenheit. Die zunächst als Tagesordnungspunkt 1 vorgesehene Beratung zum „Grundsatzbeschluss zur Aufgabenübertragung im Bereich Abwasserbeseitigung und Aufgabendurchführung im Bereich Straßen- und Ingenieurbau“ rückte auf den zweiten Platz, nachdem sich die Stadtverordneten mit knapper Mehrheit für die öffentliche  Beratung einer Grundstücksangelegenheit entschieden hatten, die nach dem üblichen Verfahren als letzter Tagesordnungspunkt in nicht öffentlicher Sitzung behandelt worden wäre (13 Ja- und 12 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen). Auf die Seite der SPD hatten sich auch einige FDP-Stadtverordnete gestellt. Zunächst hatte SPD-Fraktionsvorsitzender Franz Siegl der CDU vorgeworfen, die Öffentlichkeit zu scheuen und forderte öffentlich zu tagen. Uwe Metzner, Fraktionsvorsitzender der Grünen, sah dies genauso wie sein Vorredner. Alexander Bauer (CDU) widersprach und bezeichnete dies als Unterstellung. Das Grundstück in der Nibelungenstraße 99 in bester Innenstadtlage, früher mit Bäckereigeschäft, ist mittlerweile längst verkauft und in privater Hand, wie aus der Debatte hervorging. Auch wenn in einer nicht öffentlichen Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung Ende August beschlossen wurde, vom Vorkaufsrecht der Stadt Bürstadt Gebrauch zu machen, hatte dieser Beschluss wegen der fehlerhaften Vorkaufsrechtssatzung keinen Bestand. Bürgermeisterin Barbara Schader hatte widersprechen müssen, wie sie den Stadtverordneten deutlich machte. Den Widerspruch habe sie nach einer Rechtsauskunft beim Stadtverordnetenvorsteher eingereicht und begründet. Ein erneuter Beschluss sei nun nötig. Allerdings entzündete sich die Debatte an der Formulierung mit dem Wortlaut „die Stadtverordnetenversammlung verzichtet auf das Vorkaufsrecht“. Siegl wunderte sich, dass die Vorkaufsrechtssatzung der Stadt Bürstadt nicht rechtsgültig sein sollte, nachdem sie doch der Hessische Städte- und Gemeindebund vor 25 Jahren geprüft hatte. Von einer späteren Änderung sei man jedoch nicht informiert worden. Eine rechtsgültige Satzung brauche man auch für den Bereich „Soziale Stadt“. Hätte es eine Chance gegeben, das Vorkaufsrecht auszuüben? Die Stadtverordneten erörterten die entscheidenden rechtlichen Hürden im Vorkaufsrecht, die Bürgermeisterin Schader erläutert hatte: Das besondere und das allgemeine Vorkaufsrecht. Das besondere Vorkaufsrecht greift bei besonderem öffentlichem Interesse, das allgemeine erfordert das Vorhandensein eines Bebauungsplans. Die Verwaltung werde mit „Hochdruck daran arbeiten, die Satzung sehr schnell rechtssicher anzupassen“, kündigte Schader an. Lothar Ohl (SPD) nannte dieses Grundstück „ein echtes Filetstück“ und bedauerte, dass es nun nicht mehr im Sinne des Gemeinwohls beispielsweise für ein Ärztehaus oder altersgerechtes Wohnen gestaltet werden könne. „Man kann nur hoffen, dass die Satzungsprüfung rechtzeitig erfolgt, bevor die Innenstadt ausverkauft ist“. Auch FDP-Fraktionsvorsitzender Burkhard Vetter bedauerte, dass die Vorkaufsrechtssatzung „nicht rechtssicher“ sei. Wichtig sei, sich Gedanken für eine neue Satzung zu machen und diese zu verabschieden. Metzner stimmte seinen beiden Vorrednern zu, meinte aber, die Stadtverordneten könnten nicht auf ein Vorkaufsrecht verzichten, wenn es gar nicht bestehe. . CDU-Fraktionsvorsitzender Jürgen Eberle schätzte die Lage weniger dramatisch ein. Eine Stadtentwicklung sei auch möglich ohne dass die Stadt Eigentümerin sei. Zudem gebe es einen Parlamentsbeschluss im letzten Jahr, keine weiteren Glücksspielstätten in der Innenstadt zuzulassen. Am Ende einigten sich die Stadtverordneten auf eine Beschlussformulierung, die Hans-Georg Gött (SPD) vorgeschlagen hatte: „Aufgrund einer fehlerhaften Satzung kann das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt werden“. Der Antrag der Verwaltung mit dem Wort „verzichtet“ hatte sich damit erledigt.

    Abwasserbeseitigung auch mit Worms und Mannheim prüfen

    In Sachen Abwasserbeseitigung kam es nach ausführlicher Debatte zum einstimmigen Beschluss, der Aufgabenübertragung zum 1. Januar 2020 an den Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB) im Rahmen der „Interkommunalen Zusammenarbeit“ grundsätzlich  zuzustimmen. Der KMB wird somit beauftragt, die Vertragsunterlagen in Abstimmung mit den Gemeinden Bürstadt, Biblis und Groß-Rohrheim zur endgültigen Beschlussfassung vorzubereiten. Die drei Punkte der Beschlussvorlage wurden auf Vorschlag von Alexander Bauer (CDU) ergänzt, da nun auch zusätzlich geprüft werden soll, ob eine Zusammenarbeit mit Worms oder Mannheim in Frage kommt. In der Ergänzung ist zudem festgehalten, dass die Stadtverordnetenversammlung regelmäßig über die Verhandlungen informiert wird. Letztlich ging es um die Kostenfrage im Vergleich der drei Anbieter. Unter dem Motto „Gemeinsam stärker als allein“ sieht Bauer die zukünftige Abwasserbeseitigung, einer Auffassung, die Zustimmung fand. Nach dieser Grundsatzentscheidung habe die Stadt Bürstadt ein Jahr Zeit die Konditionen mit KMB zu verhandeln. FDP-Fraktionsvorsitzender Burkhard Vetter hatte zu bedenken gegeben, dass die Stadtverordneten nicht bedingungslos einer Grundsatzentscheidung zustimmen könnten und appellierte nach weiteren Alternativen zu suchen. Hans-Georg Gött (SPD) wies darauf hin, dass die Bürstädter Abwasserbeseitigung immer ein Problem habe und an der Betriebserlaubnis „schramme“, obwohl Gelder hineingesteckt würden. Daher müsse man „jemanden ins Boot nehmen“. Uwe Metzner, Fraktionsvorsitzender der Grünen, kritisierte, dass dieses Thema nur im Haupt- und Finanzausschuss erörtert worden sei, nicht aber im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss. Für das Mannheimer Klärwerk spreche, dass dort schon vor Jahren die vierte Klärstufe eingeführt worden sei, Bensheim habe diese nicht. Für Worms spreche, dass das Abwasser nach „unten gepumpt“ werde, nach Bensheim hingegen „nach oben“. Hannelore Nowacki

     

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