Was tun, wenn man von einem Fluglotsenstreik betroffen ist?
Wenn Fluglotsen streiken, kann das für Urlauber und Geschäftsreisende ein großes Problem sein. Denn die Folgen eines Streiks können teuer und ärgerlich sein. Doch was viele nicht wissen: Es gibt
eine Entschädigung, die man bei einem Fluglotsenstreik bekommen kann! Doch was ist, wenn man als Fluggast von dem Streik betroffen ist? Wie bekommt man sein Geld zurück? Die Fluglotsen befinden sich im Streik – doch was bedeutet das für die Reisenden? Wir erklären Ihnen, was Sie wissen müssen und wie Sie Ihre Rechte nutzen können!
Fluglotsenstreik in Europa – ein Überblick
Fluglotsenstreiks sind ein großes Problem für Fluggesellschaften. Sie verursachen hohe Kosten und können zu erheblichen Verspätungen oder gar Ausfällen führen. Die Fluglotsen wollen mehr Geld und streiken deshalb. Der Fluglotsenstreik 2018 war ein Warnschuss für die Industrie und hat für viele Menschen unglaubliche Folgen gehabt. Viele Urlauber und Geschäftsreisende sind damals an Flughäfen gestrandet, einige haben sogar ihren Job verloren. Aber wer hat das Recht auf Entschädigung, wenn der Fluglotsenstreik die Reisepläne durcheinanderwirbelt?
Welche Entschädigungsansprüche haben Flugreisende?
Wenn Ihr Flug verspätet war oder annulliert wurde, ist es wichtig zu wissen, welche Rechte Sie haben und wie Sie Ihre Entschädigung erhalten. Grundsätzlich können Flugreisende in der Europäischen Union aufgrund der Fluggastverordnung aus dem Jahr 2004
eine Entschädigung verlangen, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet war oder annulliert wurde. Besonders bekannt wurde die Methode durch die Verbreitung der Legal Tech Branche, allen voran das Unternehmen Flightright. Diese Flugentschädigungsagenturen waren vor Gericht besonders oft erfolgreich und haben die Rechtslage damit nachhaltig beeinflusst. Das liegt daran, dass die EU-Fluggastrichtlinie den Fluggästen bestimmte Rechte einräumt, wenn ihr Flug verspätet ist oder annulliert wird.
Heute ist es daher erheblich einfacher, eine Entschädigung zu erhalten, als die noch vor wenigen Jahren der Fall war. Dennoch gibt es immer noch viele Berichte, in denen Reisende davon berichten, dass ihre Entschädigung nicht oder nur verspätet gezahlt wurde.
Besonderheiten beim Fluglotsenstreik
Bei einem Fluglotsenstreik kann es passieren, dass die Airline nicht zahlen möchte und dies häufig auch zu Recht. Im Gegensatz zu Streiks beim eigenen Kabinen- oder Bodenpersonal handelt es sich beim Fluglotsenstreik um einen außergewöhnlichen Umstand, der nicht von der Airline beherrschbar ist. Deshalb können Kunden sich nicht auf die europäische Fluggastverordnung berufen. Allerdings gab es Fälle, in denen Streikhandlungen für nicht rechtmäßig befunden wurden. Sollte dies eintreten, kann die Gewerkschaft unter Umständen verpflichtet werden, den Flughafen und auch die Fluggäste zu entschädigen. Gegen wen sich der Anspruch richtet, kann aber in aller Regel nur von einem Experten bewertet werden.
Wie kann man sich als Kunde vorbereiten?
Wer von einem Fluglotsenstreik betroffen ist, sollte sich in jedem Fall alle relevanten Daten notieren und prüfen lassen, welche Ansprüche bestehen könnten. Ein guter Einstieg für die Recherche ist die automatische Überprüfung über die Eingabemaske einer Flugentschädigungsagentur wie Flightright. Dort kann man innerhalb von Minuten überprüfen, ob ein Anspruch gegen die Airline besteht und auf Wunsch auch direkt einen Inkassoauftrag vergeben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Fluggesellschaften bei einem Fluglotsenstreik oft nicht entschädigt werden. Dies ist ein wichtiger Punkt, den man beachten sollte, wenn man eine Flugreise plant. Sind Streiks angekündigt, sollte man nach Möglichkeit besser eine Ausweichmöglichkeit finden.