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  • Mi., 25. November 2020, 19:07 Uhr
    Änderung der Förderrichtlinie des Lokalen Ökonomie Programms der Stadt Bürstadt /  Digitalisierungsbestrebungen, Online-Marktplätze und Lieferdienste förderbar

    Weitere Serviceleistungen als Fördergegenstand aufgenommen 

    BÜRSTADT – Im Rahmen des operationellen Programms für die Förderung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in Hessen wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung das kommunale Programm „Lokale Ökonomie" zur Verfügung gestellt.

    Mit dem Lokale Ökonomie Programm sollen die Zentren- und Handelsfunktion der Innenstadt gestärkt und die Versorgungsqualität in der Kernstadt verbessert werden. Mit dem Programm sollen zudem Arbeitsplätze geschaffen und gesichert sowie Leerstände behoben und verhindert werden. 

    Durch das LÖP können Betreiber von Einzelhandels-, Dienstleistungs- oder Gastronomiebetrieben - oder Freiberufler gefördert werden – bei der Erweiterung, Entwicklung oder Neuansiedlung ihres Unternehmens. Die Stadt Bürstadt will dabei auch ausdrücklich medizinische Dienstleitungen und Praxen unterstützen, um die gesundheitliche Versorgung zu verbessern. Bis dato konnten bereits einige Projekte durch Unterstützungsleistungen im Rahmen des Lokalen Ökonomie Programms realisiert werden.

    Die Stadt Bürstadt hat am 16. Juli 2019 vom Land Hessen den Bewilligungsbescheid zur Teilnahme an dem EFRE Programm „Lokale Ökonomie“ erhalten und in der Magistratssitzung vom 18. Dezember 2019 die entsprechende Förderrichtlinie verabschiedet. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Stadt Bürstadt eine Anpassung der Förderrichtlinie vorgenommen, um besonders Restaurants, Cafés und Reisebüros eine Unterstützung zu ermöglichen. Alle Betriebe der genannten Bereiche, welche sich innerhalb des Fördergebietes befinden, können eine Miet-bzw. Pacht-Bezuschussung beantragen. Zusätzlich können Unternehmen im Bereich des Fördergebietes, die ebenfalls eine besondere Einschränkung durch die Corona-Maßnahmen haben, ebenfalls einen Antrag auf Miet- bzw. Pacht-Bezuschussung stellen.

    Darüber hinaus wurde die Förderrichtlinie dahin gehend angepasst, dass weitere Maßnahmen bzw. Serviceleistungen wie zum Beispiel Digitalisierungsbestrebungen, Online-Marktplätze und Lieferdienste als Fördergegenstand aufgenommen wurden, um den innerstädtischen Handel sowie die Gastronomie im Rahmen des Programmes zu unterstützen.

    Interessenten für das Förderprogramm können sich gerne mit ihren Fördervorhaben an foerderung@buerstadt.de wenden. Der Anspruch richtet sich nach den entsprechenden Richtlinien. Die Förderrichtlinien und das Fördergebiet sind unter www.buerstadt.de einsehbar. zg

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