WINTERDIENST: Mitarbeiter der Technischen Betriebsdienste im Einsatz / Bürger müssen sich an Beseitigung von Schnee- und Eisglätte beteiligen
Wintereinbruch – jetzt Schneeräumen!
Schneebedeckte Fahrzeuge sind beim Wintereinbruch noch das kleinere Übel. Straßenglätte hingegen birgt große Unfallgefahren. Foto: Steffen Heumann
LAMPERTHEIM – Neben einigen schönen Seiten bringt der Winter auch so manche Unannehmlichkeit mit sich. Besonders im Straßenverkehr, hier vor allem auf Fahrbahnen und Gehwegen, führen überfrierende Nässe, Glatteis, Schnee und Schneematsch zu mancher unliebsamen Rutschpartie. Damit dies nicht zu Unfällen, Stürzen und Verletzungen führt, tun die Mitarbeiter der Technischen Betriebsdienste ihr Möglichstes, um die Gefahren zu minimieren. Benachrichtigt werden die Mitarbeiter vom zuständigen Meister früh morgens, meist zwischen 3 - 4 Uhr. Auf dem Baubetriebshof finden sich nun die zusammengestellten Kolonnen ein, bereiten ihr Fahrzeug vor und fahren zu ihrem Einsatzgebiet. Neben fünf Winterdienstfahrzeugen, die für die Räumung von Straßen, Fahrradwegen und öffentlichen Plätzen zuständig sind, befinden sich auch bis zu 12 Fußtrupps à 3 - 4 Personen, die sich um Fußgängerüberwege, Bushaltestellen, Auf- und Zufahrten kümmern, im Einsatz. Gesamt sind, abhängig von der Witterungssituation, bis zu 40 Personen mit dem Winterdienst betraut. Um ein schnelles und sicheres Abtauen von Eis und Schnee zu gewährleisten, ist der Einsatz von Auftausalz unabdingbar. Im Winter 2012/2013 wurden zum Beispiel rund 90 Tonnen Streusalz auf Lampertheimer Straßen, Wegen und Plätzen ausgebracht. Zum Schutz der Umwelt wird das Salz mit Splitt versetzt und somit sparsamer ausgebracht. Des Weiteren ist seit dem letzten Winter ein Fahrzeuganbaugerät im Einsatz, das ermöglicht, ein Sole - Salzgemisch auf den Straßen der Stadt Lampertheim aus zu bringen, um so schnell und effektiv bei Glätte reagieren zu können. (Quelle: www.lamperthei.de)
Des Weiteren gilt die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Lampertheim
§ 8 - Beseitigung von Schnee- und Eisglätte
(1)Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten die gemäß § 7 zu räumenden Flächen unverzüglich so zu bestreuen oder abzustumpfen, dass diese von Fußgängern möglichst gefahrlos benutzt werden kann.
(2) Als Streumaterial sind nur Sand, Split und ähnlich abstumpfendes Material zu verwenden. Asche darf zum Bestreuen nicht verwendet werden. Salz darf nur in geringer Menge an besonderen Gefahrenstellen (Treppen, Gehwege mit starkem Gefälle, usw.) und zu Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden, wenn es keine Schwefelverbindungen oder andere schädliche Mittel enthält.
(3) Auftauendes Eis ist aufzuhacken, § 7 Abs. 6 gilt entsprechend. Beschädigungen der Straßenoberfläche sind zu vermeiden. Streurückstände sind nach Ablauf der Frostperiode unverzüglich zu beseitigen.
(4) § 7 Abs. 7 gilt entsprechend.