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  • Mi., 19. August 2015, 11:58 Uhr
    Vorstellung des Bebauungsplanentwurfs am 25. August / Fragen, Anregungen und Änderungsvorschläge erwünscht

    „Wollen Öffentlichkeit frühzeitig beteiligen”

    LAMPERTHEIM – Die Stadt Lampertheim ist weiterhin bemüht, auf den stetig ansteigenden Zuwanderungsdruck von Asylbegehrenden und Flüchtlingen in angemessener Weise zu reagieren. Da die Mittel des normalen Mietmarktes aber leider nicht mehr ausreichen, sollen in Lampertheim Flächen zur Errichtung von Unterkünften für Asylbewerber baurechtlich gesichert werden.

    Aus diesem Grund wurde in der Stadtverordnetenversammlung vom 8. Mai 2015 ein Standort im Bereich der Ringstraße für die Errichtung von Wohngebäuden der Wohnbau Bergstraße ausgewählt. Hier sollen künftig drei Wohngebäude zur Unterbringung von Asylbewerbern entstehen.

    Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben zu schaffen, wurde ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 119 - 00 „Andreasstraße - Ringstraße“ umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Lampertheim, Flur 6, Nrn. 695 (tlw.), 698 sowie 768 (tlw.).

    Der Bebauungsplan beruht auf einem Gestaltkonzept, welches die Vorgaben der Christophorus Wohnheim eG zur Unterbringung von Asylbewerbern im Kreis Bergstraße berücksichtigt und aufgreift. Die Intention der Planung ist, eine langfristige Wohnsituation herzustellen, die im ersten Nutzen der Unterbringung von Asylbewerbern dient. Die Unterkünfte sollen nachhaltig und nach zeitgemäßem Standard errichtet werden, damit gegebenenfalls eine Nachnutzung, beispielsweise für soziales Wohnen, ohne unverhältnismäßigen Umbauaufwand möglich ist.

    Für das Plangebiet sind maximal drei Wohnhäuser vorgesehen. Bei zwei Gebäuden sind vier Wohnungen mit jeweils circa 60 Quadratmetern Wohnfläche geplant, in dem dritten Gebäude sind nur drei Wohneinheiten und einen für alle Wohngebäude gemeinsamen Aufenthaltsraum sowie ein Betreuerbüro beabsichtigt.

    Die Bebauung ist zweigeschossig vorgesehen und wird im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt. Durch die Flachdächer wird eine Gebäudehöhe von 6,50 Meter nicht überschritten. Diese Bauhöhe fügt sich ohne Probleme zwischen die vorhandene Bebauung entlang der Ringstraße und dem Ortsrand ein.

    Für den Bebauungsplan 119 - 00 „Andreasstraße - Ringstraße“ wird nun die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt. Hiernach ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

    Die Verwaltung möchte hiermit – über die formell notwendige Amtliche Bekanntmachung hinaus – darauf hinweisen, dass am Dienstag, 25. August, um 19 Uhr im Sitzungssaal des Lampertheimer Stadthauses, Römerstraße 102, EG, Zimmer E 12, die Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet. Im Anschluss an die Vorstellung des Bebauungsplanentwurfs sind die Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich dazu angehalten, Fragen zu dem Bebauungsplan zu stellen und Anregungen zu Änderungen oder Ergänzungen abzugeben.

    Wer so lange nicht warten möchte und sich bereits vor dem anstehenden Termin umfassend informieren will, für den steht Horst Schmitt als Ansprechpartner der Stadtverwaltung in allen Fragen rund um das Thema Flüchtlinge und Asylbewerber zur Verfügung. zg

    Info: Für persönliche Gespräche steht Horst Schmitt während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung in seinem Büro im Haus am Römer, Domgasse 2, 1. Obergeschoss, Zimmer 104, zur Verfügung – oder per Telefon unter der Rufnummer 06206/935-210 sowie per E-Mail unter h.schmitt@lampertheim.de. Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sind von Montag bis Freitag jeweils von 7.30 bis 12 Uhr sowie Montag und Dienstag von 14 bis 16 Uhr und Donnerstag von 14 bis 17.30 Uhr.

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