Di., 07. März 2017, 10:06 Uhr
Kirchenaustritt in Bürstadt seit 1. März im Bürgerbüro
Zuständigkeit für Kirchenaustritte in Hessen geändert
BÜRSTADT – Wer aus der Kirche austreten will, geht seit dem 1. März nicht mehr zum Amtsgericht in Lampertheim, zuständig ist jetzt das Bürgerbüro der Stadt Bürstadt. In Hessen sollen durch die Änderung der Zuständigkeit von den Amtsgerichten auf die Städte und Gemeinden die Verwaltungsabläufe vereinfacht werden, insbesondere soll sichergestellt werden, dass Arbeitgeber rechtzeitig über die Beendigung der Kirchensteuerpflicht informiert werden. Allerdings erhöht sich die Kirchenaustrittsgebühr von 25 auf 30 Euro. Der Austritt muss beim Bürgerbüro persönlich erklärt werden, mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Ausweis. Von Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten werden zusätzlich Angaben zu Datum und Ort der Eheschließung benötigt. Hannelore Nowacki