BÜRSTADT – Die Stadt Bürstadt weist darauf hin, dass Wahlscheinanträge nur noch bis zum Freitag, 22. September 2017, 18 Uhr entgegengenommen werden können. Im Falle nachweislich plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, besteht die Möglichkeit, noch bis zum Wahltag am 24. September 2017 Briefwahlunterlagen zu beantragen. Hierfür sind am Samstag, 23. September 2017, von 9 bis 12 Uhr und am Sonntag, 24. September 2017, von 9 bis 15 Uhr Sprechstunden beim Bürgerbüro der Stadt Bürstadt, Rathausstraße 2, eingerichtet. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen