KREIS BERGSTRASSE – Der Kreis Bergstraße bringt die Digitalisierung seiner Dienstleistungen weiter voran: Ab sofort bietet das Gesundheitsamt Lebensmittelbelehrungen nach Paragraf 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) auch komplett online an. Eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer solchen Belehrung, benötigt jeder, der gewerbsmäßig und regelmäßig Lebensmittel herstellt, behandelt oder in den Verkehr bringt. Vor der Aufnahme einer solchen Tätigkeit, bei der man direkt oder indirekt mit Lebensmitteln in Kontakt kommt, muss diese Belehrung absolviert werden. Auch Auszubildende, Praktikanten oder Aushilfen benötigen eine entsprechende Bescheinigung. Hintergrund